Steuern für Studierende: Was muss man beachten

Steuern für Studierende: Was muss man beachten

Steuern für Studierende: Was muss man beachten

Viele Studierende verdrängen das Thema Steuern gerne – schließlich ist die Vorstellung von Steuererklärungen nicht gerade verlockend, wenn man ohnehin schon mit Seminaren, Prüfungen und dem Alltag beschäftigt ist. Doch die gute Nachricht: Wer sein Steuerwissen als Student aufbaut, kann später erheblich sparen und vermeidet teure Fehler. Zudem gibt es für Studierende zahlreiche Besonderheiten und Privilegien, die bei falscher Handhabung verloren gehen können. In diesem Ratgeber führen wir dich durch die wichtigsten steuerlichen Regelungen für deine Zeit an der Universität – vom ersten Nebenjob bis zur Steuererklärung. Wir zeigen dir, wann du tatsächlich Steuern zahlen musst, welche Kosten du absetzen kannst und wie du dein Geld optimal strukturierst. So vermeidest du böse Überraschungen und legst den Grundstein für finanzielle Sicherheit.

Wann Studierende Steuern zahlen müssen

Die erste Frage, die sich jeder Student stellt: Muss ich überhaupt Steuern zahlen? Die Antwort hängt von deinen Einkünften ab. Nicht jedes Einkommen führt automatisch zu Steuerpflicht – es gibt Freibeträge und spezifische Regelungen, die für Studierende gelten.

Einkommensgrenzen und Freibeträge

Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei etwa 11.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wenn deine gesamten Einkünfte unterhalb dieser Marke liegen, zahlst du keine Einkommensteuer. Allerdings gibt es hier ein wichtiges Detail – der Grundfreibetrag berechnet sich aus allen Einkommensarten zusammen: Löhne aus Nebenjobs, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und auch Kapitalerträge werden addiert.

Bei der Lohnsteuer funktioniert das Ganze etwas anders. Arbeitgeber führen sie monatlich automatisch ab – und hier greift der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Das heißt, dass Werbungskosten in dieser Höhe pauschal berücksichtigt werden, ohne dass du sie nachweisen musst.

Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung

Als Student arbeitest du wahrscheinlich in einem Nebenjob als angestellte Person. Verdienst du im Monat bis zu 538 Euro (Minijob), brauchst du dir in der Regel wenig Gedanken um Steuern zu machen – allerdings musst du dich anmelden und es können Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Bei höheren Verdiensten wird dein Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer einbehalten. Das ist eigentlich ein gutes Zeichen – es bedeutet, dass dein Verdienst bereits im System erfasst wird. Trotzdem kann eine Steuererklärung für dich sinnvoll sein, um dir zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Manche Studierenden sind als Freiberufler tätig – sei es als Tutor, Programmierer oder Übersetzer. Hier wird es komplexer. Eine Selbstständigkeit muss angemeldet werden, sobald sie regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird. Der Freibetrag bei Selbstständigkeit liegt bei 600 Euro im Jahr – verdienst du mehr, musst du Einkommensteuer zahlen und eine Steuererklärung einreichen.

Außerdem ist es wichtig zu wissen: Ab 22.000 Euro Umsatz pro Jahr brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und musst Umsatzsteuer abführen. Unter dieser Grenze kannst du oft die Kleinunternehmer-Regelung nutzen und zahlst keine Umsatzsteuer.

Steuerliche Besonderheiten für Studierende

Studierende genießen einige steuerliche Privilegien, die es zu kennen lohnt. Diese können erhebliche Einsparungen bringen, wenn man sie richtig nutzt.

Versicherungspflicht und Krankenversicherung

Während der Regelstudienzeit sind Studierende versicherungsrechtlich privilegiert. Du kannst dich über die studentische Krankenversicherung versichern, die günstiger ist als die reguläre gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer. Das gilt auch, wenn du nebenher arbeitest – solange dein Verdienst bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Hier ist die 20-Stunden-Regel entscheidend: Arbeitest du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bleibt dein Status als Student für die Krankenversicherung erhalten. Ausnahmen sind gegeben, wenn du ausschließlich in den Semesterferien arbeitest. Diese Regelung ist wichtig, denn verlierst du deinen studentischen Status bei der Krankenversicherung, zahlst du schnell das Doppelte an Beiträgen.

Sozialversicherung bei Nebenjobs

Bei deinem Nebenjob kommt es auf die genaue Gestaltung an:

  • Minijob (bis 538 €/Monat): Pauschalversicherung möglich, Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge. Das ist günstig und du zahlst nichts.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Regelmäßig nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr. Hier fallen Sozialversicherungsbeiträge an, aber oft mit Ausnahmen für Studierende.
  • Reguläres Angestelltenverhältnis: Vollversicherung. Du und dein Arbeitgeber zahlt jeweils hälftig die Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosenversicherung, etc.).

Was viele nicht wissen: Als Student kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen, wenn dein Status gefährdet ist. Das spart dir Geld und ist eine häufig genutzte Option.

Förderung nach dem BAföG

Wer BAföG-Empfänger ist, muss hier besonders aufpassen. BAföG ist eine Förderung, keine Erwerbseinkommen, und wird nicht als Einkommen für Steuerzwecke angerechnet – das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Es gibt Freibeträge, deren Überschreitung zu einer Kürzung der BAföG-Leistung führt.

Der monatliche Freibetrag liegt aktuell bei etwa 530 Euro für Einkünfte aus einer Beschäftigung. Verdienst du mehr, wird dein BAföG gekürzt oder komplett entzogen – wobei bei weit über dem Limit liegendem Einkommen keine Rückzahlungspflicht entsteht, die Förderung endet einfach.

Zusätzlich gibt es auch einen Freibetrag für Vermögen von aktuell 15.000 Euro. Wer mehr spart, verliert BAföG-Anspruch. Daher solltest du deine Einnahmen und Ersparnisse bereits im BAföG-Antrag offenbaren – Geheimnisse führen später zu Rückforderungen.

Ein wichtiger Hinweis: BAföG ist nur teilweise ein Darlehen – der Zuschussanteil muss nicht zurückgezahlt werden. Die Darlehensteile musst du aber nach dem Studium tilgen, und hier ist die Steuererklärung interessant, da Darlehenszinsen unter Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Steuerlich relevante Ausgaben und Sparen

Ein großes Missverständnis unter Studierenden: “Ich verdiene ja nicht viel, also kann ich auch nichts absetzen.” Das ist falsch. Gerade diejenigen, deren Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag liegt, können mit klugen Ausgaben ihre Steuerlast senken oder sogar in die Verlustzone rutschen – mit Vorteilen für zukünftige Jahre.

Werbungskosten im Studium

Werbungskosten sind Ausgaben, die der Erwerbstätigkeit dienen. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Folgende Positionen sind relevant:

  • Fahrtkosten: Weg zur Arbeit oder Uni – 30 Cent pro Kilometer pro Richtung (ab 2024 wieder Standard-Satz)
  • Arbeitsmittel: Laptop, Software, Fachliteratur – sofern notwendig für Studium und Arbeit
  • Arbeitszimmer: Ein Anteil der Miete, Nebenkosten und Möbel, wenn du einen separaten Raum hast (pauschal oft 5 Euro pro Quadratmeter)
  • Telefon und Internet: Teilweise absetzbar, wenn beruflich genutzt (oft 20-50%)
  • Fort- und Weiterbildung: Kurse, die mit deiner Tätigkeit zusammenhängen

Wichtig: Du musst es dokumentieren. Belege sammeln, auch wenn du die Pauschale nutzt – der Fiskus prüft gerne nach.

Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen

Hier kann man ordentlich sparen, auch als Student. Sonderausgaben sind Ausgaben, die nicht mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängen, aber steuerlich anerkannt sind:

KategorieGrenze/Besonderheit
Altersvorsorge (Riester, Basis) Bis zu 20% der Einkünfte
Krankenversicherung Volle Beitragszahlungen absetzbar
Kinderbetreuung Bis 6.000 € pro Jahr
Spenden Unbegrenzt absetzbar
Unterhaltsleistungen An unterhaltungsberechtigte Personen

Für Studierende besonders relevant: Wenn du eigentlich nicht steuerpflichtig bist, deine Eltern aber steuerpflichtig, kann eine Steuererklärung trotzdem Sinn machen. Die Ausgaben werden berücksichtigt und führen zu Verlusten – diese können deine Eltern möglicherweise bei der Investitionszulage oder anderen Konstruktionen nutzen (das ist hier aber individuell zu klären).

Auch spannend: Private Altersvorsorge. Wer früh anfängt zu sparen, profitiert vom Zinseszinseffekt. Und ja, auch als Student kannst du eine Riester-Rente anlegen – sie ist zwar nicht besonders renditestark, aber die Zuschüsse der Regierung sind attraktiv.

Steuererklärung für Studierende

Muss ich eine Steuererklärung machen? Das ist die Frage, die am häufigsten gestellt wird. Die Antwort ist nuanciert.

Pflicht und Freiwilligkeit

Zuerst die klare Aussage: Verdienst du als Student unterhalb des Grundfreibetrags und hast keinen anderen Grund für eine Erklärungspflicht, bist du nicht verpflichtet zu erklären. Punkt. Keine Steuererklärung nötig.

ABER – und das ist wichtig – eine freiwillige Erklärung kann dir viel bringen:

  • Zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen (häufig mehrere hundert Euro)
  • Verluste dokumentieren, die du später gegen Einkommen verrechnen kannst
  • Werbungskosten geltend machen, wenn dein Arbeitgeber zu wenig berücksichtigt hat
  • BAföG-Angaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren

Fist wichtig: Wenn dein Arbeitgeber dir zu viel Steuern abgezogen hat (z.B., weil er dich nicht auf der richtigen Steuerklasse anmeldete), solltest du definitiv erklären – hier hast du oft 4 Jahre Zeit, um dich das Geld zurückzuholen.

Notwendige Unterlagen und Fristen

Falls du erklärst, brauchst du diese Unterlagen:

  • Lohnsteuerbescheinigung(en) vom Arbeitgeber(n)
  • Kontoauszüge oder Belege für Einnahmen aus Selbstständigkeit
  • Belege für Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, etc.)
  • BAföG-Bescheid (falls zutreffend)
  • Versicherungsbescheinigungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung)
  • Kontoauszüge für Spenden (falls vorhanden)

Die Frist: Du hast normalerweise bis 31. Mai des Folgejahres Zeit, freiwillig zu erklären. Wenn du erklärungspflichtig bist (Selbstständige, etc.), läuft die Frist bis 31. Dezember oder bis 28. Februar, wenn du einen Steuerberater nutzt.

Tipp: Nutze die digitale Steuererklärung (ELSTER oder Steuersoftware wie spinsy casino online). Das geht deutlich schneller und ist kostenlos oder sehr günstig.

Praktische Tipps und Häufige Fehler

Fehler 1: Keine Belege sammeln

Du schuldest dir selbst, diese zu sammeln. Auch wenn Pauschalen oft ohne Nachweis gelten – der Fiskus prüft und fragt, ob du zeigen kannst, dass die Ausgaben tatsächlich entstanden sind. Digitale Apps wie Belege-Apps helfen enorm.

Fehler 2: BAföG-Einkommen unterschätzen

Viele Studierende unterschreiten absichtlich die Freibeträge – aber falsch kalkuliert und verlieren so einen Teil ihres BAföG trotzdem. Setz dich hin, rechne es durch oder lass dich beraten. Das Studentenwerk hilft oft kostenlos.

Fehler 3: Versicherungsstatus nicht checken

Du bereitest dir selbst riesigen Stress, wenn du nicht merkst, dass du aus der studentischen Versicherung rausgefallen bist. Check regelmäßig bei deiner Krankenkasse nach, ob dein Status noch ok ist.

Fehler 4: Zu viel arbeiten ohne es zu wissen

Die 20-Stunden-Regel ist nicht “circa” 20 Stunden – das ist eine genaue Grenze. Dokumentiere deine Arbeitszeiten und informier deinen Arbeitgeber über deine Situation. Viele Arbeitgeber kennen diese Regel und passen gerne die Stunden an, wenn’s nötig ist.

Fehler 5: Erste Steuererklärung zu kompliziert machen

Starte einfach. Eine Steuersoftware führt dich Schritt für Schritt durch – das ist völlig ausreichend. Du brauchst keinen Steuerberater, wenn deine Situation einfach ist. Das spart Geld und du lernst nebenbei noch viel.

Praktischer Tipp: Steuerausgleich nutzen

Wenn du im Dezember merkst, dass du zu wenig verdient hast, um deine Freibeträge auszuschöpfen, überleg dir, ob du noch schnell einen Job annehmen kannst. Ein bisschen mehr Einkommen auszuschöpfen ist immer besser als es liegen zu lassen – du zahlst ja nur auf das zusätzliche Einkommen Steuern.

Und noch ein letzter Gedanke: Studierende zahlen nicht einfach Steuern – das ist ein Teil des Systems, in dem du lebst. Daher tu es richtig, mach es effizient und spar dir damit am Ende nicht nur Geld, sondern auch viel Kopfzerbrechen später.

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